Mallorca Schwarzbau Duldung

Mallorca - Schwarzbau - Duldung - Verjährung - illegale - Landhäuser- Hausbesitzer

Die Verjährung der Duldung eines Schwarzbaus auf Mallorca

Illegale Landhäuser lassen sich nicht legal verkaufen, können keine Hypothek decken und Umbauanträge sind ausgeschlossen.

Der Minister für Raumordnung, Gabriel Company, erklärte im Balearen-Parlament
"Ob es uns gefällt oder nicht, diese Häuser existieren“.

Ein Abriss der illegalen Landhäuser sei nicht möglich, weil die Verstöße gegen die Baugesetze verjährt seien.

Diese illegalen Landhäuser weiter im rechtsfreien Raum zu belassen, hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen.

Ein Politiker mit Realitätsinn ist eine Spezies die in der Politik selten ist.

Der Erlass "ley de suelo"

Die Anzahl der existierenden legalen Landhäuser wird balearenweit auf 8000 geschätzt.

Die Rechtslage der bereits existierenden illegalen Landhäuser regelt das "ley de suelo"

Die Anzahl der existierenden illegalen Landhäuser wird balearenweit auf 10.000 bis 20.000 geschätzt.

Der Erlass "ley de suelo" sieht für diese illegalen Landhäuser eine nachträgliche Legalisierung vor wenn:

  • die Verstöße verjährt
  • keine Anzeigen vorliegen
  • die illegalen Landhäuser nicht im Naturschutzgebiet liegen

Die Opposition im Balearen-Parlament wirft der Regierung vor, für Verstöße aus der Vergangenheit eine Amnestie ausgesprochen zu haben.

Es ist der richtige Schritt einen Schlussstrich zu ziehen unter die Vergangenheit der Vetternwirtschaft, Korruption und Beamtenbestechung seit 50 Jahren.

Diese Amnestie ist für den Hausbesitzer nicht kostenlos

Die nachträgliche Baugenehmigung dieser illegalen Landhäuser kostet den betroffenen Hausbesitzer eine Menge Geld.

Die betroffenen Hausbesitzer müssen nachträglich für ihre illegalen Landhäuser eine Baugenehmigung beantragen mit allen Unterlagen wie:

  • Ausführungsplanung und Ausschreibung (ejecución y memoria del proyecto)
  • Baugenehmigung (Licencia de Obra)
  • Bauabnahme (Final de Obra)
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
  • Genehmigungsplanung (Proyecto Basico)
  • Grundbucheintrag (Registro de la Propiedad)
  • Neubauerklärung (Obra Nueva)

Die betroffenen Hausbesitzer müssen nachträglich für ihre illegalen Landhäuser folgende Gebühren und Strafen innerhalb einer Drei-Jahres-Frist entrichten:

  • diverse Gebühren
  • Bauantragsgebühren
  • Baugenehmigungsgebühren - 4,5 Prozent des Immobilienwerts
  • Geldstrafen, die 15 bis 25 Prozent des Hauswerts entsprechen

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