Ausblick Baurecht EU

Ausblick - Europäisches - Baurecht - Plan - Pläne - Programme - UP Richtlinie

Ein Ausblick auf europäisches Baurecht

Am 22.8.2002 hat die unabhängige Expertenkommission Wege aufgezeigt, europäisches Baurecht in nationales Recht umzusetzen, und dieses mit strukturellen Vereinfachungen des Bauplanungsrechts zu verknüpfen.

Dabei soll der materielle Gehalt des Umweltschutzes in der Bauleitplanung unberührt bleiben.
Anlass zur Einberufung der Kommission sei die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme
(Plan-UP-Richtlinie) in das Recht der kommunalen Bauleitplanung gewesen.

Die Kommission schlägt unter anderem vor:

  • die Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie ohne europarechtliches Risiko voll in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren,
  • die Umweltprüfung als Trägerverfahren für vier unterschiedliche
  • naturschutz- und umweltrechtliche Prüfungen auszugestalten und
  • einen Wechsel vom nationalen System der materiellen Richtigkeit von Planungen zum europäischen System eines ordnungsgemäßen Verfahrens vorzunehmen

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren solle die Vermutung für eine materielle Richtigkeit des Plans erzeugen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

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