Planungsrecht im Städtebau

Planungsrecht - Städtebau - Bund - Gemeinden - Stadt - Bauleitplan - Bebauungsplan

Das Planungsrecht im Städtebau

Der Bund bestimmt die Regeln des Planungsrechts.

Der Bund hat mit dem Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeingültigen Regeln für den Umgang mit Grund und Boden aufgestellt.

Die Gemeinden wenden die Regeln des Baugesetzbuchs (BauGB) eigenverantwortlich an.

Die Instrumente der Bauleitplanung sind der für das gesamte Stadtgebiet geltende Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der für bestimmte abgegrenzte Bereiche innerhalb der Stadt aufgestellt wird.

Die Aufstellung dieser Flächennutzungspläne und Bebauungspläne erfolgt in aufeinander abgestimmten Schritten bis zur Rechtskraft.
Hierüber können allein die politischen Gremien der Gemeinde oder der Stadtrat entscheiden.

Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans anregen möchten, so können Sie sich direkt mit den Fachbehörden der Verwaltung oder auch mit den politischen Vertretern der Stadt in Verbindung setzen.

Auf die Aufstellung von Bebauungsplänen oder städtebaulichen Satzungen besteht kein Rechtsanspruch.

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