Erfüllungsnachweis EEWärmeG

Erfüllungsnachweis - EEWärmeG - Erneuerbare Energien - Gesetz - Behörde

Der Erfüllungsnachweis im EEWärmeG

Am 01.Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten.

Damit ist bei neu zu errichtenden Gebäuden anteilig der jährliche Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien abzudecken.

Die Höhe des Anteils richtet sich jeweils nach der gewählten Anlagentechnik.

Die Baurechtsbehörde der Gemeinde überwacht die Einhaltung des Gesetzes.

Nach Inbetriebnahme der Heizanlage ist innerhalb von drei Monaten ab dem Inbetriebnahmejahr der von einem Sachkundigen bestätigten Erfüllungsnachweis der Behörde vorzulegen.

©Deutscher Bauzeiger