BGH Bundesgerichtshof

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen.

Er beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen.

An deren tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen er gebunden ist.

Wenn die Vorinstanzen verfahrensfehlerhaft gearbeitet haben, wird das Verfahren an die Vorinstanz zurückgegeben.

Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt.

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