Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutz - Denkmalschutzbehörde - Kulturdenkmäler

Denkmalschutzbehörde

Aufgabe und Ziel des Denkmalschutzes ist der Schutz von Kulturdenkmälern.

Kulturdenkmäler sind Anlagen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Kulturdenkmäler sind nicht nur Burgen, Schlösser, Klöster und Kirchen sondern auch Villen, Mietwohnhäuser, Fabriken, Bahnhöfe, Brücken, Bunker, Siedlungen, Bauernhäuser, Scheunen, Wegkreuze aus den verschiedensten Bauepochen.

Die Denkmalschutzbehörde nimmt folgende Aufgaben war:

Es entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt/Stadtkonservator über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmälern oder an baulichen Anlagen im Geltungsbereich von besonders geschützten historischen Bereichen.

  • Sie überwacht die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften und
  • berät in Zusammenarbeit mit dem Stadtkonservator Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer in denkmalschutzrechtlichen Fragen.

Die Denkmalschutzbehörde wird bei ihrer Arbeit von der Fachbehörde unterstützt.

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Baudenkmals ist genehmigungspflichtig.

Nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Sie als Denkmaleigentümer eine steuerliche Abschreibung bzw. Förderung oder eine Zuwendung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen.

Auch Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmälern können abstimmungsbedürftig sein (sog. Umgebungsschutz).

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