Garagenverordnung

Garagenverordnung - GarVO - GaVO - GaStellV - EAR 2005 - Garage - Garagenbau - Garagenabmessungen

Garagenverordnung EAR 2005

(EAR - Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs)

Die gesetzliche Abkürzung für die Garagenverordnung ist in den Bundesländern unterschiedlich:

  • GarVO und GaVO steht für Garagenverordnung.
  • GaStellV steht für Garagen- und Stellplatzverordnung.

Für jedes Bundesland ist die Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) z. B. in NRW 02.11.1990 in leicht voneinander abweichenden Fassungen noch gültig.

Die Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) z. B. in NRW 02.11.1990 entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Die immer noch gültige Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) in NRW 02.11.1990 wurde über Jahre nicht fortgeschrieben und ist weder zeitgemäß noch zukunftskompatibel.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 29.01.2003 (dortiges AZ 17 U 9/97)

Die Kernaussage des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 29.01.2003 ist Folgende:

Selbst wenn eine Garage unter Einhaltung der Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) errichtet wurde, aber nicht bequem befahrbar ist, dann ist sie mangelhaft.
Im Urteil ist von der EAR 91 die Rede.

Die EAR-2005 Richtlinie ist Stand der Technik im Garagenbau

Diese Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR) wurden erstmals 1991 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben, sie wurden 1995 novelliert (EAR 95) und sie liegt nunmehr in letzter Version als EAR 2005 vor.

Die EAR 2005 Richtlinie weicht insbesondere mit ihren Vorgaben zu den inneren Garagenabmessungen deutlich von der Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) ab.

Das Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hat festgestellt, dass sich der Fahrzeugbestand seit Inkrafttreten der Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) verändert hat.

Die Autohersteller fertigen auf Wunsch der Autokäufer größere Autos wie SUV’s und Minivans.

Die Autohersteller liefern immer mehr Personenkraftwagen, deren Volumen sich erheblich vergrößert hat.

Somit muss sich auch die Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) der einzelnen Bundesländer der Realität anpassen.

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