Die Vorschriften im Bebauungsplan

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Vorschriften im Bebauungsplan

Im Bebauungsplan werden dem Bürger viele Vorschriften gemacht.

Diese Vorschriften im Bebauungsplan sind für den Bürger oftmals nicht nachvollziehbar.

Die Rechtsgrundlage für einen Bebauungsplan bilden die Landesbauordnungen (LBOs).

Der Bebauungsplan wird von den Baubehörden der einzelnen Gemeinden entwickelt.

Die planerische Grundlage für den Bebauungsplan bildet der Flächennutzungsplan.

Alle Regelungen im Bebauungsplan sind verbindlich.

In der Regel wird ein Bebauungsplan immer nur für ein Gebiet einer Gemeinde erstellt.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Plan und einem Textteil mit einer Begründung.

Die baurechtlichen Vorschriften sind im Bebauungsplan festgehalten.

Bebauungspläne werden meistens in einem Maßstab von 1:500, in einigen Fällen auch in 1:1000 erstellt.

Anhand des Bebauungsplanes wird geprüft, ob das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht.

Im Bebauungsplan können folgende Vorschriften bestehen:

  • die Gebäudehöhe
  • die Anzahl der Vollgeschosse
  • die Geschossflächenzahl (GFZ)
  • die Grundflächenzahl (GRZ)
  • die Baulinien und Baugrenzen
  • die Dachform
  • die Traufhöhe
  • die Firsthöhe

Sonstige Vorschriften im Bebauungsplan können sein:

  • die Dachneigung
  • die Dacheindeckung
  • die Hauptfirstrichtung
  • die Breite der Dachgauben
  • die Dachform der Dachgauben
  • Bepflanzungen

©Deutscher Bauzeiger: Vorschriften im Bebauungsplan