Vereinfachtes Verfahren

Vereinfachtes Verfahren - Bebauungsplan - Bebauungsplanänderung - Gemeinde

Das vereinfachte Verfahren zur Bebauungsplanänderung

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Biogasanlage Gangelt" Gemeinde Gangelt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; hier:

1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung.

2. Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung gemäß § 10 BauGB.

Bürgerverarschung der Gemeinde Gangelt

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 mittels der 1. Änderung zu ändern.

Da durch die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde gleichzeitig beschlossen, das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde in diesem Bauleitplanverfahren von der frühzeitigen Unterrichtung bzw. Erörterung nach § 3Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde die betroffene Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes informiert.

Die von der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes berührten Behörden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nebst der Begründung fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gangelt am 12.08.2011 in der Zeit vom 22.08.2011 bis einschließlich 22.09.2011 statt.

Mit Schreiben vom 20.07.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gebeten, eine Stellungnahme bis zum 22.09.2011 abzugeben.

©Deutscher Bauzeiger: Vereinfachtes Verfahren Bebauungsplanänderung