Verbot Holzlattenzaun

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Verbot für die Errichtung eines Holzlattenzauns mit senkrechter Lattung laut Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan steht das Verbot zur Errichtung eines Holzlattenzauns mit senkrechter Lattung.

Der Holzlattenzaun darf nicht höher als 1 m sein.

Hat der Gemeinderat einschließlich des Bürgermeisters beim Verabschieden des Bebauungsplans senkrechte Bretter vor dem Kopf gehabt.

Was ist das für eine Posse, schickt bei der nächsten Wahl den gesamten Gemeinderat in Rente.

©Deutscher Bauzeiger: Verbot Holzlattenzaun