Verbot der Dachfarbe laut Bebauungsplan

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Die Dachfarbe im Bebauungsplan und die Gestaltungsformulierungen

Nach der Landesbauordnung der Bundesländer können Kommunen auch auf die Gestaltung der Häuser Einfluss nehmen, um bestimmte städtebauliche Absichten vorzuschreiben:

  • Gebäudehöhe
  • Art der Baustoffe
  • Hausfarbe
  • Dachneigung
  • Farbe der Dachpfannen

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, „die aus der NAZI-Zeit stammt“
und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:

Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".

Verbot einer bestimmten Dachfarbe im Bebauungsplan

In einer Gemeinde sind laut Bebauungsplan und Gestaltungsformulierungen nur Rot-Braun-Töne für die Dachpfannen zulässig.

Die Bauherren wussten von diesem Bebauungsplan und der Gestaltungsformulierungen nichts; sie haben sich an den Dachfarben der Nachbarhäuser orientiert.

Politische Entscheidung gegen die Bürger der Gemeinde

Bei einem Ortstermin in der Siedlung, die neben den alten Ortskern gebaut wurde, hat der Stadtrat von der CDU auf die Einhaltung des Bebauungsplans gepocht.
Wir, die Stadträte von der CDU, möchten die Neubauten an den alten Ortskern anpassen.

Einen klaren Ortskern gibt es in dieser Gemeinde nicht und die Hälfte der Häuser hat graue Dächer.

Juristische Entscheidung gegen die Bürger der Gemeinde

Ein Bauherr klagte vor dem Verwaltungsgericht.

Der zuständige Verwaltungsrichter entscheidet:

Der Bebauungsplan und die Gestaltungsformulierungen der Gemeinde sind rechtens.

Das Verwaltungsgericht habe nicht darüber zu urteilen, was sich die Gemeindemitglieder dabei gedacht haben, diese Gestaltungsformulierungen zu verabschieden.

Bauaufsicht gegen die Bürger der Gemeinde

Der Vertreter der Bauaufsicht nach der Gerichtsentscheidung zieht eine Kastanie aus der Tasche, um zu zeigen:
„Diese Dachfarbe ist gerade noch zulässig“.

Konsequenzen für alle Bauherren in der Gemeinde mit dem Bebauungsplan

Die Bauherren, die ihre Dächer grau-schwarz gedeckt haben, müssen jetzt alle Dachpfannen wieder runter machen.

Die Umdeckung der Dachpfannen kostet den einzelnen Bauherren circa 20 000 Euro.

Insgesamt kostet das die 12 betroffenen Bauherren in dieser Gemeinde circa 240.000 Euro.

Kommentar

Für einige Künstler unter den Gemeinderatsmitgliedern ganz wichtig:

  • Farbe und Material der Dächer
  • Farbe und Material der Fassaden, aber sonst nichts im Hirn.

©Deutscher Bauzeiger: Verbot der Dachfarbe laut Bebauungsplan