Sanierungsrechtliche Genehmigung

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Sanierungsrechtliche Genehmigung

Davon sind sowohl bauliche als auch rechtliche Veränderungen an Grundstücken betroffen:

  • bei Grundstücksverkäufen bzw. vergleichbaren Rechtsgeschäften das Grundstück betreffend
  • bei Grundstücksbelastungen (z.B. Grundschulden)
  • bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
  • Hierzu zählt unter anderem ein neuer Farbanstrich am Gebäude, der Einbau neuer Fenster und Türen, eine neue Dacheindeckung oder die Grundstückseinfriedung.

Ist ein Bauantrag notwendig, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Gemeinde erteilt.

Die Gemeinde hat dadurch die Möglichkeit, Maßnahmen zu verhindern, die den Sanierungszielen entgegenstehen oder die die Durchführung der Sanierung möglich machen oder wesentlich erschweren.

Mit der Genehmigungspflicht wird gewährleistet, dass die genannten baulichen und rechtlichen Veränderungen im Sanierungsgebiet mit den Zielen der Sanierung in Übereinstimmung stehen.

©Deutscher Bauzeiger: Sanierungsrechtliche Genehmigung