Hartriegelgewächse

Hartriegelgewächse - Bebauungsplan - Bürgermeister - Grünflächenplan - Pflanzung

Hartriegelgewächse im Bebauungsplan

Das Steckenpferd eines grünen Bürgermeisters aus Unterfranken in Bayern ist der Grünflächenplan.

Im Bebauungsplan wurden von diesem grünen Bürgermeister aus Unterfranken in Bayern Hartriegelgewächse und deren sonnennahe Pflanzung vorgeschrieben.

Der grüne Bürgermeister achtet persönlich in seiner Arbeitszeit und Freizeit akribisch auf die Einhaltung, der im Grünflächenplan vorgesehenen Hartriegelgewächse und deren sonnennahe Pflanzung.

Wenn es aus seiner Sicht notwendig ist, wird die Gemeindeverwaltung eingeschaltet, um sein persönliches Steckenpferd auf Steuerzahlerkosten durchzusetzen.

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, „die aus der NAZI-Zeit stammt
und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:

Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".

©Deutscher Bauzeiger: Hartriegelgewächse im Bebauungsplan