Gebäudehöhe Einschränkung

Gebäudehöhe - Einschränkung - Bebauungsplan - Geländeoberfläche

Die Einschränkung bei der Gebäudehöhe

Je nach Bundesland ist folgendes laut Bebauungsplan zu beachten.

Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten, bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen.

Umso einen Schwachsinn kümmert sich der Gesetzgeber.

©Deutscher Bauzeiger: Gebäudehöhe Einschränkung