Gartenteich

Gartenteich - Bebauungsplan - Wasserbecken - Genehmigung - Gemeinde

Der Gartenteich im Jahre 2015

Ein geplanter Gartenteich ist als Wasserbecken gemäß BayBO bis zu einer Größe von 100 cbm verfahrensfrei.

Da die ausdrückliche Zulässigkeit von Wasserbecken im Bebauungsplan nicht geregelt ist, bedarf es gegebenenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Gemeinde.

Ein Antrag auf isolierte Befreiung ist zu stellen.

©Deutscher Bauzeiger