Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung - Bauleitplan - Bebauungsplan - Öffentlichkeit - Bürger - Verfahren

Wie sollen Bürger auf Planungen der Gemeinden Einfluss nehmen

Die Bevölkerung soll möglichst frühzeitig über die Aufstellung eines Bauleitplanes informiert werden.

Der Bevölkerung soll Ziel und Zweck des Bauleitplanes und die verschiedenen Planungsvarianten vorgestellt werden.
Auf diese Weise soll ein Dialog mit der Öffentlichkeit entstehen.

Die Bürger der Gemeinden werden grundsätzlich und vorsätzlich bei diesem Verfahren hintergangen.

Es gibt ein dreistufiges Verfahren:

  1. Flächennutzungsplan
  2. Bauleitplan
  3. Bebauungsplan

Als Hinweis: Auch wenn die Behörden noch mehr Stufen einbauen, bleiben diese trotzdem noch alle undemokratisch.

Die erste Stufe für den Bauleitplan

Die Bürger der Gemeinde sollen frühzeitig ihr Wissen über die örtlichen Gegebenheiten einbringen, aber auch Kritik und eigene Wünsche zum Bauleitplan äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Bauleitplan stellt die erste Stufe der Beteiligung dar und wird im Regelfall in einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt.

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder, im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, die aus der NAZI-Zeit stammt  und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat.

Diese öffentlichen Beteiligungen sind sogenannte pseudodemokratischen Veranstaltungen.
Glauben Sie den Veranstaltern kein Wort. Es hat sich herausgestellt, dass der Bürger belogen und betrogen wird; siehe Stuttgart 21, Flughafen BER, Hamburg Elbphilharmonie, Autobahnbau, und noch 1000 weiteren Vorhaben.

Ergebnis der ersten Stufe

Der Bauleitplan wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Auslegung vom Bauleitplan wird in einer Mitteilung verkündet, die keiner wahrnimmt.

Meistens wird der Bauleitplan in irgendeinem Raum im Planungsamt, der verschlossen ist. Mit einem zuständigen Beamten, der ihnen zu verstehen gibt, dass sie ein Störer und Querulant sind, und er keinen Bock auf sie hat.

Die zweite Stufe für den Bauleitplan

Die zweite Stufe ist die öffentliche Auslegung des Bauleitplanes für einen Monat.

Zu diesem Zeitpunkt sind die frühzeitig benannten wesentlichen Stellungnahmen beziehungsweise Anregungen der Bevölkerung und der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in den Bauleitplan eingearbeitet worden.
Nicht jedem Wunsch und jeder Kritik kann auch entsprochen werden.

Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden eingearbeitet.

Gehen sie davon aus: es wird kein Wunsch und kein Kritikpunkt der Bevölkerung in die Planung einfließen

Ergebnis der zweiten Stufe

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.

Das Ergebnis dieser Abwägung unterschiedlicher Interessen drückt sich aus in den planerischen Festsetzungen im Bauleitplan, sowie insbesondere auch in der zum Bauleitplan gehörenden Begründung.

Grundsätzlich sind private Belange an 10. Stelle, also unbedeutend und fallen bei der Abwägung in den Papierkorb.

Die dritte Stufe für den Bauleitplan

Zu dem ausgelegten Bauleitplan können erneut Stellungnahmen abgegeben werden.
Diese sind dann im weiteren Planungsprozess erneut in die städtebauliche Abwägung einzubeziehen.

Hier ist der undemokratische Knackpunkt diktatorisch. Am Bürger vorbei werden hier die meisten Formulierungen gegen die Bürger von der öffentlichen Verwaltung mit juristischen Formulierungen und Tricks in den Bauleitplan hineingeschrieben.

Ergebnis der dritten Stufe

Über den Bauleitplan entscheidet allein der Rat der Gemeinde oder Stadt. Meistens einstimmig im Eilverfahren. Der Bauleitplan wird meistens nur abgenickt. Die Geheimnisse der juristischen Spitzfindigkeiten verstehen die meisten Gemeinderatsmitglieder nicht. Wer hat schon ein juristisches Staatsexamen!

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