Die verordnete Unfreiheit beim Bauen durch den Bebauungsplan

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Die verordnete Unfreiheit beim Bauen durch den Bebauungsplan

Wer in Deutschland bauen will, darf bei weitem nicht so bauen, wie er will.

Der Bebauungsplan verhindert in vielen Gemeinden die Freiheit, so zu Bauen wie man möchte.

Amtliche Auflagen, oft Ermessen und mitunter Willkür, bringen Trostlosigkeit in Großstädte und Einerlei in die Vororte.

"Das Bauen ist verboten", spottet ein Fachmann über die Behörden-Praxis in den Bundesländern, Ausnahmen genehmigt der Stadtbaurat.

Ein paar Sachen, immerhin, darf ein Deutscher ohne amtliche Erlaubnis bauen:

  • ein Fußballtor
  • eine Dachantenne
  • einen Sandkasten.

Es ist ihm auch gestattet, sich ohne Genehmigung eine zweimal vier Meter große, mannshohe Höhle zu graben.

Bei der Aufstellung eines Blitzableiters wird es schon schwierig:
Fast überall in Westdeutschland muss der Bürger die Montage zuvor dem Bauamt anzeigen.

Und für die Errichtung eines Vier-Quadratmeter-Schuppens mit einem Bett darin, muss er sich grundsätzlich eine formgerechte Baugenehmigung beschaffen.

Mit dem Antrag auf solchen baubehördlichen Segen beginnt für jeden Deutschen, der es zu eigenen vier Wänden bringen will, eine überaus mühevolle Prozedur.

Fast 100.000 angehende Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern haben sie in der ersten Hälfte dieses Jahres schon bewältigt, wenn auch zumeist mit Abstrichen von dem, was ihnen eigentlich als Zuhause vorschwebte.

©Deutscher Bauzeiger: Bebauungsplan Unfreiheit