Bebauungsplan Solaranlage

Bebauungsplan - Solaranlage - Firstrichtung - Dach - Solar - Anlage - Baugesetzbuch

Der Bebauungsplan und die Solaranlage

Im Bebauungsplan steht die falsche Firstrichtung für ein Solardach.

Die Firstrichtung legt die Ausrichtung des Dachfirstes (kurz First), als welches man die obere Schnittkante von zwei Dachflächen bezeichnet, fest.

Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Diese Einschätzung vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).
Denn die Vorgabe einer ungünstigen Dachausrichtung könne für den Bauherrn zu einer Härte führen.

Der Bauherr hat Anspruch auf ein Ost-West-Giebeldach und min. 23 Grad Dachneigung, wenn er als Begründung den geplanten Bau einer Solaranlage angibt.

Die Planungs- und Gestaltungshoheit der Gemeinde tritt gegenüber dem politisch gewünschten Ausbau regenerativer Energiequellen in den Hintergrund.

Und in solchen Härtefällen seien Ausnahmen von der Planung angemessen; die Gemeinde habe dann “nach sachgemäßem Ermessen" zu entscheiden, könne den Antrag also nicht völlig willkürlich ablehnen.

Zumal der Bauherr sich auf das Baugesetzbuch berufen kann, das in §1 die Nutzung der erneuerbaren Energien inzwischen ausdrücklich als ein Ziel der Bauleitplanung vorgibt.

Somit stehen Ihre Chancen recht gut, die Genehmigung für eine Solaranlage zu erhalten, auch wenn der Bebauungsplan etwas anderes aussagt.

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