Verkehrssicherungspflicht Baum

Verkehrssicherungspflicht - Baum - Eigentümer - Krankheitsbefall - Baumexperte - Entschädigung - Nachbar - Gebäudeversicherung

Verkehrssicherungspflicht Baum

Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht muss der private Eigentümer eines Baumes diesen in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall überprüfen, und bei entsprechenden Anzeichen, z. B. trockenes Laub, dürre Äste oder Pilzbefall eine fachmännische Untersuchung durch einen Baumexperten veranlassen.

Hierzu erstellt der Baumexperte eine schriftliche Expertise.

Unterlässt der private Eigentümer eines Baumes solche Maßnahmen, haftet er dem Nachbarn für Schäden, die diesem durch herabfallende Äste oder durch ein Umstürzen des Baumes entstehen.
(BGH, Urteil v. 02.07.2004, V ZR 33/04).

War für den privaten Eigentümer eines Baumes dagegen nicht erkennbar, dass der Baum bzw. Teile des Baumes einem künftigen Sturm nicht mehr standhalten werden, hat der Grundstücksnachbar ganz einfach "Pech gehabt" und kann gegen den Eigentümer des Baumes keine Ansprüche geltend machen.

Eine Entschädigung kommt in diesem Fall nur durch eine für das Gebäude abgeschlossene Gebäudeversicherung in Frage.

Daher ist es für jeden Hauseigentümer ratsam, auch solche Risiken durch Abschluss einer sogenannten Verbundenen Gebäudeversicherung abzusichern, die Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.

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