Standsicherheitsnachweis

Standsicherheitsnachweis - Einfamilienhaus - Gebäudeklassen - Bauvorlageberechtigung

Der Standsicherheitsnachweis

Der Standsicherheitsnachweis muss bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, dazu zählen auch Einfamilienhäuser, erstellt werden.

Der Standsicherheitsnachweis kann von folgenden Personen erstellt werden:

  • Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG)
  • des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung; sie dürfen auch bei anderen Bauvorhaben den Standsicherheitsnachweis erstellen
  • im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung von staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik und Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer Handwerks.
  • Personen des Zimmererfachs (Art. 61 Abs. 3), wenn sie mindestens drei Jahre zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen und die durch Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 3 näher bestimmte Zusatzqualifikation besitzen
  • im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 6.

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