Meldeadresse im Außenbereich

Meldeadresse - Außenbereich - Wohnrecht - Ausnahmegenehmigung - Melderecht

Die Meldeadresse im Außenbereich

Baurechtlich kann im Außenbereich kein Wohnrecht erteilt werden.
Ausnahmegenehmigung ist möglich.

Melderechtlich ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, die Anschriften der Bürger in die einschlägigen Personal-Dokumente aufzunehmen.

Warum wird eine Adresse in einen Personalausweis eingetragen, für die es kein Wohnrecht gibt?

Melderechtlich im Sinne der Landes-Meldegesetze ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Melderechtlich ist es also vollkommen unerheblich, ob diese Benutzung rechtmäßig oder im Rahmen eines Verstoßes gegen geltende Bauvorschriften erfolgt.

Durch die melderechtliche Registrierung wird lediglich sichergestellt, dass zum Beispiel die Kommune ordnungs- und sicherheitsrechtlich weiß, welche Person sich wo und seit wann aufhält.

Mithin erfolgt im Rahmen der melderechtlichen Registrierung natürlich auch die Erstellung entsprechender Ausweisdokumente mit den entsprechenden Angaben.

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