Leitungsrecht Regenwasser

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Das Leitungsrecht für eine Regenwasserleitung

Wenn Sie bei Bauarbeiten feststellen, dass eine Regenwasserleitung auf Ihrem Baugrundstück vorhanden ist, die einen Grundstücksnachbar entsorgt, müssen Sie zuerst In Ihrem Grundbuchamt Einsicht nehmen.

Grundbuchamt Abteilung II

Jedes Grundstück wird mittels eines Grundbuchblatts geführt.
Im Grundbuch mit dem Grundbuchblatt für ein Grundstück sind alle Rechte an einem Grundstück eingetragen.
Das Grundbuch enthält alle wichtigen Informationen über das Grundstück und die Eigentums- und Schuldverhältnisse.
Das Grundbuch im Grundbuchamt ist in mehrere Abteilungen untergliedert.
Die Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer eines Grundstücks.
Die Abteilung II gibt Auskunft über die Belastungen des Grundstücks wie Leitunsrecht.

Grundbuchamt Abteilung II - kein Leitungsrecht eingetragen?

Ist im Grundbuchblatt für Ihr Grundstück kein Leitungsrecht eingetragen, haben Sie die Möglichkeit, das Entfernen der Regenwasserleitung zu verlangen.
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und erheben sie Klage.
Damit besitzt der Nachbar kein schuldrechtlich begründetes oder dinglich gesichertes Nutzungsrecht, da es weder vertragliche Vereinbarungen noch Eintragungen ins Grundbuch gibt.
Aufgrund der Verlegung der Leitungen in privaten Grund liegt in jedem Fall ein Eingriff in Art. 14 GG vor, schon deshalb, weil durch derartige Leitungen eine Einschränkung der Bebaubarkeit gegeben ist.

Die dingliche Sicherung bei Regenwasserleitung bei Trennsystem

Wenn es in Ihrer Gemeinde ein Trennsystem für Regenwasser und Abwasser gibt, könnten Sie versuchen, Ihr Regenwasser über das Nachbargrundstück in den öffentlichen Regensammler einzuleiten.
Hier wäre eine dingliche Sicherung mit Einverständnis des Nachbarn vorstellbar aber juristisch nicht durchsetzbar.
Es ist ihnen zuzumuten, auch mit hohen Kosten das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu halten.

Die dingliche Sicherung bei Regenwasserleitung bei Einleitungsverbot gibt es nicht

In vielen Gemeinden ist es verboten, Regenwasser in die Abwasserleitungen einzuleiten.
In diesen Gemeinden wird gefordert, das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu halten.

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