Holzstapel

Holzstapel - Lagerung - Grundstück - Brennholz lagern - Abstandsflächen - Grundstücksgrenze

Die Lagerung von Holzstapeln auf dem Grundstück

Grundsätzlich dürfen Sie Holzstapel auf Ihrem Grundstück lagern.

Holzstapel, die auf Ihrem Grundstück gelagert werden, dürfen aber nur als Brennholz dienen.

Allerdings müssen zur Lagerung von Holzstapeln bestimmte Regelungen von Abstandsflächen beachtet werden.

Die Abstandsflächen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

In einem Fall in Koblenz musste ein Holzstapel entfernt werden, da dieser zwei Meter Höhe und drei Meter Länge überschritt und damit „wie ein Gebäude wirke“.

In diesem Fall wurde der gesetzlich geregelte Mindestabstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten. (Oberlandesgerichts Koblenz 30.11.98 5 W 810/98)

Weitere Gründe zum Verbot von Holzstapeln entsteht wenn dem Nachbarn:

  • die Sicht versperrt wird
  • der Lichteinfall behindert wird
  • Schattenwurf entsteht
  • eine erdrückende Wirkung entsteht
  • die Durchlüftung behindert wird

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