Hauskauf Schwarzbau Unwissenheit

Hauskauf - Schwarzbau - Unwissenheit - Vertragsschluss - Baurecht - Baugenehmigung

Hauskauf Schwarzbau Unwissenheit

Der Käufer eines Gebäudes ist gehalten, sich vor dem Vertragsschluss in geeigneter Weise Gewissheit zu verschaffen, dass das Gebäude dem bei der Errichtung des Gebäudes gültigen Baurecht entspricht.

Der Käufer eines Gebäudes hat den Verkäufer eingehend nach der Baugenehmigungslage zu befragen, und auch in die Baugenehmigungsakten Einsicht zu nehmen.

Der Verkäufer eines Hauses hat die Pflicht, über Rechtsprobleme in Bezug auf die Baugenehmigungslage auch ungefragt aufzuklären.

Die Baubehörde hat keine Pflicht gegenüber den Käufern bebauter Grundstücke, für die Rechtmäßigkeit der vorhandenen Bebauung einzustehen.

OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2005 – 11 W 11/05

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