Grenzverlauf

Grenzverlauf - Eigentum - Grenzstreifen - Grenzverwirrung - Grenzscheidungsklage - Grundstücksgrenze - Grundstücksfläche

Grenzverlauf

Ist der Grenzverlauf streitig, beansprucht also jeder Nachbar das Eigentum an einem strittigen Grenzstreifen für sich, ohne dass einer von ihnen sein Eigentum daran nachweisen könnte, bleibt die Grenzscheidungsklage.

Man spricht in diesem Fall von so genannter Grenzverwirrung (§ 920 BGB).
Die Klage zielt auf richterliche Feststellung des Grenzverlaufs ab.

Bei der Bestimmung der Grundstücksgrenze orientiert sich der Richter vor allem daran, wer die streitige Grundstücksfläche bisher tatsächlich genutzt hat (BGH,
24.1.2008, IX ZR 216/06, NJW-RR 2008, 610).

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