Gebäudeklassen

Gebäudeklassen - Gebäude - Bauordnungsrecht - Brandschutzanforderungen - Bauvorhaben

Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:

Gebäude sind im Bauordnungsrecht in Gebäudeklassen eingeteilt.
Mit diesen Gebäudeklassen sind in erster Linie unterschiedliche Brandschutzanforderungen verbunden.
Bei der Einordnung Ihres Bauvorhabens sind folgende Begriffe wichtig:

         Gebäudeklasse 1:

  • Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

         Gebäudeklasse 2:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

         Gebäudeklasse 3:

  • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

        Gebäudeklasse 4:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

        Gebäudeklasse 5:

  • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

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