Dachgeschossausbau

Dachgeschossausbau - Dachgeschoss - Nutzungsänderung - Bauantrag - Bebauungsplan - Geschossflächenzahl

Dachgeschossausbau

Seit 1990 dürfen Dachgeschosse auch dann ausgebaut werden, wenn die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) bereits durch die Vollgeschosse des Hauses ausgenutzt ist.
Der Dachgeschossausbau, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ist eine Nutzungsänderung.

Eine Nutzungsänderung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Also vor dem Ausbau eines Dachbodens bei der Baubehörde nachfragen, ob ein Dachgeschossausbau zulässig ist.

Der Bauantrag für den Dachgeschossausbau

Der Bauantrag für den Dachgeschossausbau muss bei dem zuständigen Bauamt der Gemeinde eingereicht werden.

  • Bauantrag mit Unterschrift Bauherr und Entwurfsverfasser
  • Baubeschreibung
  • Lageplan 1:1000 mit Unterschrift Bauherr und Unterschriften aller Nachbarn
  • Bauplan mit Unterschrift Bauherr und Unterschriften aller Nachbarn
  • Wohnflächenberechungen bei Wohnhäusern
  • Statistisches Erhebungsblatt (einfach) in der grünen Mappe

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