Baurecht Privat / Öffentlich

Baurecht – Recht – Grundstück – Bauplanungsrecht - privat - öffentlich

Das Baurecht

Das Baurecht beschreibt das generelle Recht einer Person, ihr Grundstück bebauen zu dürfen.

Das Baurecht wird unterteilt in:

  • privates Baurecht
  • öffentliches Baurecht

Das private Baurecht umfasst:

  • alle rechtlichen Grundlagen zum Grundbesitz
  • Nachbarrecht
  • die rechtliche Regelung von Werkverträgen

Das öffentliche Baurecht umfasst:

  • alle Normen des Bauplanungsrechts (Bebaubarkeit von Grundstücken usw.)
  • die Regelungen des Bauordnungsrechts (Gestaltungs- und Sicherheitsvorschriften).

©Deutscher Bauzeiger - Baurecht Privat / Öffentlich

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