Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung - Obstbäume - privat - gewerblich - Gemeinde - Robinie - Akaziengewächse

Baumschutzsatzung

Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen private Obstbäume.

Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen gewerblich genutzte Obstwiesen „die Obstbäume“.

Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen in einigen Gemeinden Pappeln, Birken, Fichten und Tannen.

Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen in einigen Gemeinden die Baum-Exoten.

Es gibt sogar Gemeinden, die die eingeschleppte Robinie, eine Nord-Amerikanische Akazie (Robinia pseudoacacia), ein invasiver Neophyt, bekämpfen.

Wegen der vergleichsweise ähnlichen Blätterform zu den Akaziengewächsen, werden Robinien auch als Scheinakazien bezeichnet.

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Baurecht - Baumschutzsatzung

weiterlesen Baustelle Baulärm