Bauamt Bußgeld

Bauamt - Bußgeld - Ordnungswidrigkeiten - Genehmigung - Baugebührenverordnung

Das Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten gegen die Bauordnung werden Bußgelder verhängt.

Zu Ordnungswidrigkeiten gehören ungenehmigte Änderungen an baulichen Anlagen.

Aber auch für ungenehmigte Nutzungsänderungen können Bußgelder verhängt werden.

Eventuell kann vor der Verhängung eines Bußgeldes noch eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden.

Bevor ein Bußgeld festgelegt wird, wird dem Beschuldigten die Gelegenheit gegeben, sich zu der Anschuldigung zu äußern.

Je nach Verstoß werden unterschiedliche hohe Bußgelder verhängt.

Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Baugebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

In manchen Fällen wird auch der Rückbau, also der Abriss eines ungenehmigten Gebäude / Gebäudeteils gefordert.

Diese ungenehmigten Bauten werden allgemein auch als „Schwarzbauten“ bezeichnet.

©Deutscher Bauzeiger 9.2.1 Bauamt - Baurecht - Bauamt Bußgeld

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