Anlagen auf Nachbargrundstücken

Baulast - Anlagen - Nachbar - Grundstück - Bauvorhaben

Anlagen auf Nachbargrundstücken

Die für ein Bauvorhaben erforderlichen Anlagen können auch beim Nachbarn untergebracht werden, wenn sie durch eine Baulast gesichert sind.

Beispiele hierzu sind:

  • Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser oder Abwasser unterirdisch
  • Flächen und Behälter für feste Abfallstoffe Wertstoffentsorgung
  • Heizölbehälter unterirdisch
  • Kinderspielplätze soweit baurechtlich notwendig zusammenlegen
  • Kleinkläranlagen unterirdisch
  • Sichtschutz durch gemeinsame Hecken
  • Aussentreppen für gemeinsame Flächen
  • Wasserversorgungsanlagen Schachtanlagen unterirdisch

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Baurecht - Baulast - Anlagen auf Nachbargrundstücken