Amtshaftung Bauamt

Amtshaftung - Bauamt - Haftung - Amtsträger - Amtspflicht

Die Amtshaftung im Bauamt

Nach den Grundsätzen der Amtshaftung kommt die Haftung eines Amtsträgers nur dann in Betracht, wenn eine Amtspflicht verletzt wird, die sich konkret auf einen Dritten bezieht.

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