Abwasserkanal Dienstbarkeit

Abwasserkanal - Dienstbarkeit - Privatgrundstück - Gemeinde

Abwasserkanal Dienstbarkeit

Ein stillgelegter Abwasserkanal auf einem Privatgrundstück muss auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Gemeinde entsorgt werden.

Die im Grundbuch eingetragene beschränkte, persönliche Dienstbarkeit muss von der Gemeinde gelöscht werden.

Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Pressemitteilung Nr.: 20/09 des VG Koblenz vom 06.05.2009

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Baurecht - Abwasserkanal Dienstbarkeit