Nachtrag zum Bauantrag

Bauantrag - Baugenehmigung - Planänderung - Bauvorhaben

Der Nachtrag zum Bauantrag

Der Bauantrag wurde bereits zur Prüfung an die zuständige Behörde gegeben.

Oder die Baugenehmigung wurde schon erteilt.

Jetzt sollen aber noch Planänderungen vorgenommen werden, die das Bauvorhaben im Wesentlichen nicht beeinflussen.

So lange Sie ihre Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen haben, kann der Bauantrag geändert werden.

Um Ihre Änderungen erfolgreich zu Ihrem Bauantrag hinzuzufügen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • schriftliche Beschreibung der Änderungen gegenüber dem ersten Bauantrag
  • Neuerstellung aller betroffenen Planunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bei Änderungen der Lage / Größe des Gebäudes berichtigte Baumbestands- und Freiflächengestaltung
  • Alle von der Änderung betroffenen Nachweise (Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Stellplatzberechnung, Baukosten etc.) müssen neu angefertigt und unterschrieben werden

©Deutscher Bauzeiger 22.2.32 Bauamt - Bauantrag - Nachtrag zum Bauantrag

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