Grundstücksentwässerungsanlage

Errichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage

Grundstück - Antrag - Drainagen - Kontrollschacht - Regeln der Technik

Bevor eine Grundstücksentwässerungsanlage auf Ihrem Grundstück errichtet wird, müssen Sie einen Antrag stellen.

Den Antrag auf Errichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage stellen Sie bei den Stadtwerken.

Bei der Errichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

An die Grundstücksentwässerungsanlage dürfen keine Drainagen angeschlossen werden.

Das Grundstück soll so wenig wie möglich versiegelt sein.

Niederschlagswasser soll vor Allem über Gartenflächen oder Rasenflächen abgeleitet werden.

Alle Entwässerungseinrichtungen die unterhalb der Straßenoberkante liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden.

An der Grundstücksgrenze muss ein Kontrollschacht gebaut werden, um die Wartung und Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage zu ermöglichen.

©Deutscher Bauzeiger 22.2.39 Bauamt - Antrag an Bauamt - Errichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage

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