Abwassereinleitung

Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser - oberirdisch

Abwasser - Kanalisation - Erlaubnis - Einleitung

Jede Abwassereinleitung muss wasserrechtlich überprüft werden.

Eine Einleitung von Abwasser in die Kanalisation ist eine Gewässerbenutzung.

Erst nach einer Überprüfung erfolgt die Erlaubnis, das Abwasser in die Kanalisation einzuleiten.

Für das Erteilen einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser ist die untere Wasserbehörde zuständig.

Einleitung von Abwasser

Bei dem Einleiten von Abwasser in die Kanalisation muss die Schädlichkeit und Menge so gering wie möglich gehalten werden.

Das Einleiten von Abwasser kann untersagt werden, wenn dies der Allgemeinheit schaden könnte.

In der Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser wird festgelegt:

  • die Dauer der Erlaubnis
  • die genaue Lage der Einleitungsstelle
  • die genaue Art und Weise wie das Abwasser eingeleitet wird
  • die zulässige Menge an Abwasser
  • zulässiger Reinheitsgrad des Abwassers
  • Eigenschaften (physikalisch und chemisch) des Abwassers
  • die Anzeigepflicht für Veränderungen an der Einleitung
  • dass die Einleitung nach bestimmten Aspekten überwacht und kontrolliert werden muss

In der Regel fallen für die Erlaubnis der Einleitung von Abwasser Gebühren an.

©Deutscher Bauzeiger 22.2.35 Bauamt - Antrag an Bauamt – Abwassereinleitung