Entwässerungsgesuch

Entwässerungsgesuch für abflusswirksame Flächen

Abwasser - Grundstück - Kanalisation - Niederschlagswassergebühr

Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.

Als Abwasser gelten dabei Schmutz und Regenwasser.

In einigen Ausnahmen darf das Abwasser auch auf dem Grundstück versickern.

In der Regel wird eine Niederschlagswassergebühr für das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation erhoben.

Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der tatsächlichen befestigten Fläche für Niederschläge berechnet.

Diese befestigten, dem Niederschlagswasser ausgesetzten Flächen sind die sogenannten „abflusswirksamen Flächen“.

Die Größe der abflusswirksamen Flächen wird in der Anlage zum Entwässerungsgesuch angegeben.

Im Falle einer Größenänderung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes kann dies in einem Änderungsantrag mitgeteilt werden.

Abflusswirksame Flächen sind:

  • alle befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser durch Leitungen oder ohne Leitungen in die Kanalisation eingeleitet werden
  • Dachflächen

Keine abflusswirksamen Flächen sind:

  • (häufig) Terrassen
  • Gartenwege
  • Dächer von Gartenhütten

©Deutscher Bauzeiger 22.2.36 Bauamt - Antrag an Bauamt - Entwässerungsgesuch

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