Roter Punkt - Baufreigabe

Die Baufreigabe durch den Roten Punkt

Baugenehmigung - Roten Punkt – Baufreigabe - Bauvorhaben

Damit Sie mit dem Bauen beginnen dürfen, brauchen Sie – zusätzlich zur Baugenehmigung – noch den „Roten Punkt“, die Baufreigabe.

Der rote Punkt gibt Auskunft über das Bauvorhaben - Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma.

Nur mit dem roten Punkt darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Das Blatt mit dem roten Punkt muss man sich mittlerweile selber besorgen.

Sie erhalten den Roten Punkt entweder online oder direkt im zuständigen Bauamt.

Sind Baugenehmigung und roter Punkt erteilt, werden die Baubeginnsanzeige und der Baubericht beim Bauamt eingereicht.

Der rote Punkt muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden.

Der rote Punkt muss gegen Diebstahl gesichert sein.

Befindet sich der Rote Punkt nicht auf der Baustelle, so kann das zu einem Baustopp führen.

©Deutscher Bauzeiger 25.2.2 Bauamt - Baugenehmigung - Roter Punkt Baufreigabe