Bau- und Nutzungsbeschreibung

Die Bau- und Nutzungsbeschreibung

Die Bau- und Nutzungsbeschreibung gehört zu jedem Bauantrag.

Allerdings sind nicht alle Unterschiede in der Bau- und Nutzungsbeschreibung „baurechtlich relevant“.

Die Bauaufsichtsbehörde interessiert es nicht, ob in einer Wohnung ein Zimmer als Wohn- oder Schlafzimmer genutzt wird.

Bei Hallen oder größeren Versammlungsräumen ist die Bau- und Nutzungsbeschreibung aber entscheidend für die Baugenehmigung.

Mit dem Vergeben einer Baugenehmigung wird auch die Nutzung eines Gebäudes festgelegt.

Nutzungsänderung

Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert, muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden (Nutzungsänderungsgenehmigung).

Eine Nutzung kann sich ändern, wenn zum Beispiel ein früherer Laden zu einer Gaststätte oder eine Wohnung in eine Anwaltskanzlei umgewandelt wird.

Die Bau- und Nutzungsbeschreibung gliedert sich in mehrere Teile:

  • Beschreibung der Beschaffenheit des Grundstückes
  • Beschreibung der Lage des Grundstückes
  • Beschreibung des Gebäudes hinsichtlich seiner Konstruktion
  • Beschreibung des Gebäudes hinsichtlich seiner Nutzung

Bei kleineren Vorhaben muss die Bau- und Nutzungsbeschreibung nicht in diese vier Teile gegliedert werden.

Bei gewerblich genutzten Räumen muss beschrieben werden, welche Tätigkeiten in den Räumen ausgeführt werden.

Bei gewerblich genutzten Räumen muss beschrieben werden, welche Art von Belästigungen entstehen können (Geräusche, Staub, Gerüche...).

Bei gewerblich genutzten Räumen muss in der Beschreibung enthalten sein, welche technische Ausstattung geplant ist

©Deutscher Bauzeiger 22.2.3 Bauamt - Bauantrag - Bau- und Nutzungsbeschreibung