Bauzeichnungen Ansichten

Bauantrag Bauzeichnungen Ansichten

Bauamt - Bauantrag - Bauzeichnung - Ansichten

Ansichten gehören zu den Standard-Bauzeichnungen, die im Bauantrag mit abgegeben werden müssen.

Alle Ansichten für den Bauantrag müssen im Maßstab 1:100 dargestellt sein.

In den Bauzeichnungen der Ansichten müssen enthalten sein:

  • der Maßstab
  • das geplante und das vorhandene Gelände
  • die wesentlichen Höhenangaben
  • eventuell Angaben zu Höhen der Nachbargebäude

Auf den Ansichten müssen dargestellt werden:

  • Höhen des Erdgeschossfußbodens über NN
  • Schnitt der geplanten und vorhandenen Geländehöhe
  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Dachneigung
  • alle Maße, die für die Bestimmung der Geschossflächenzahl erforderlich sind
  • Maße der Außenwände
  • lichte Raumhöhen
  • Brandverhalten der einzelnen Baustoffe (Feuerwiderstandsklasse)

©Deutscher Bauzeiger 22.2.12 Bauamt - Bauantrag Bauzeichnungen Ansichten