Meldung an Unfallversicherung

Die Meldung zum Unfallversicherungsträger

Bauherr - Pflicht - Unfallversicherung - Anmeldung

Als Bauherr steht man automatisch in der Pflicht sich bei einer Unfallversicherung anzumelden.

Der Bauherr ist in der Regel die Person, der die Baugenehmigung erteilt wurde.

Der Bauherr hat automatisch alle Verpflichtungen eines Unternehmers zu tragen.

Dazu gehört auch die Anmeldung zur Unfallversicherung.

Der Bauherr muss Freunde oder freiwillige Helfer auf der Baustelle über die BauBG (Bau-Berufsgenossenschaft) anmelden.

Durch diese Anmeldung sind alle Helfer auf der Baustelle unfallversichert.

Die Beiträge liegen bei ca. 2 Euro pro Arbeitsstunde und Helfer.

Die Helfer auf der Baustelle sind auch dann unfallversichert, wenn der Bauherr sie nicht angemeldet hat.

Allerdings droht dem Bauherrn dadurch ein Bußgeld.

Der Bauherr und sein Ehepartner benötigen zusätzlich eine private Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung gilt für Arbeitsunfälle, aber auch für Unfälle, die auf dem Weg von und zu der Baustelle geschehen.

Lesen Sie mehr hierzu im Kapitel „Bau-Berufsgenossenschaft“.

©Deutscher Bauzeiger 28.2.1 Bauamt - Anzeige laut Gesetz - Meldung zum Unfallversicherungsträger