Meldung an Berufsgenossenschaft

Die Meldung zur Berufsgenossenschaft

Bau - Berufsgenossenschaft - gesetzliche Unfallversicherung

Die Bau-Berufsgenossenschaft bietet die gesetzliche Unfallversicherung für Baustellen an.

Der Bauherr ist verpflichtet, die Bauarbeiten bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden.

Alle auf dem Bau arbeitenden Personen sind durch die Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer auf der Baustelle Lohn erhalten oder nicht.

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zu der Baustelle ereignen.

Hat der Bauherr eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung, so befreit ihn diese nicht von der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht.

Durch die Bauherrschaft wird der Bauherr automatisch zum kurzzeitigen gewerbsmäßigen Unternehmer.

Dadurch ist er verantwortlich für die Anmeldung seiner Beschäftigten zur Unfallversicherung.

Der Bauherr ist verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden und den Lohn der einzelnen Helfer oder Angestellten aufzuschreiben.

Der Bauherr ist verpflichtet, Beitragszahlungen an die Bau-Berufsgenossenschaft zu zahlen.

Der Bauherr ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft auf der Baustelle einzuhalten.

Der Bauherr ist verpflichtet, alle Unfälle sofort an die Bau-Berufsgenossenschaft zu melden.

©Deutscher Bauzeiger 28.2.2 Bauamt - Anzeige laut Gesetz - Meldung zur Berufsgenossenschaft