Bescheinigung sicherheitstechnischer Anlagen

Die Bescheinigung für sicherheitstechnische Anlagen

Sicherheitstechnische Anlagen - Inbetriebnahme - Prüfsachverständiger

Sicherheitstechnische Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme von einem Prüfsachverständigen überprüft werden.

Die Bescheinigung über sicherheitstechnische Anlagen muss nur bei Sonderbauten, großen oder mittelgroßen Garagen durchgeführt werden.

Zu den sicherheitstechnischen Anlagen gehören:

  • Lüftungsanlagen
  • CO-Warnanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen
  • Brand- und Rauchmelder
  • Feuerlöschanlagen
  • Alarmanlagen

Die Sicherheitsprüfungen über diese Anlagen muss in der Regel alle 3 Jahre wiederholt werden.

Die Bescheinigungen über die sicherheitstechnischen Anlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Die Bescheinigungen über die sicherheitstechnischen Anlagen müssen auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Die Bescheinigung über sicherheitstechnische Anlagen ist online als Standard-Formular erhältlich.

©Deutscher Bauzeiger 28.2.3 Bauamt - Anzeige laut Gesetz - Bescheinigung sicherheitstechnischer Anlagen