Nutzungsaufnahme

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Gebäude - Nutzungsaufnahme - Baubehörde - Anzeige

Bevor Sie Ihr neues Gebäude benutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsaufnahme bei Ihrer Baubehörde anzeigen.

Eine Anzeige der Nutzungsaufnahme muss in der Regel mindestens 2 Wochen vorher bei der Baubehörde schriftlich eingegangen sein.

Für Gebäude, die verfahrensfrei erstellt werden konnten, muss keine Nutzungsaufnahme angezeigt werden.

In der Anzeige zur Nutzungsaufnahme geben Sie an:

  • Wer der Bauherr ist
  • Um welches Bauvorhaben es sich handelt
  • Die Adresse des Baugrundstücks
  • Tag der Nutzungsaufnahme
  • Nummer und Datum der Baugenehmigung
  • Eventuelle Standsicherheitsbescheinigung
  • Eventueller Brandschutznachweis

©Deutscher Bauzeiger 26.2.5 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Anzeige der Nutzungsaufnahme