Wasserläufe

Genehmigungspflichtige Vorhaben an Wasserläufen

Wasserbehörde - Niederschlagswasser - Wasserrechtliche Genehmigung - Bauvorhaben

Für manche Bauvorhaben benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung:

  • bei geringem Abstand zu Deichen (siehe Deichordnung)
  • bei geringem Abstand (weniger als 10 Meter) zu einem Gewässer dritter Ordnung (Graben und Bäche)
  • bei geringem Abstand (weniger als 40 Meter) zu einem Gewässer zweiter Ordnung
  • bei notwendiger temporärer Grundwasserhaltung oder – Absenkung
  • wenn Niederschlagswasser punktuell oder über eine Mulden-Rigolen-Versickerung abgeführt werden soll
  • wenn Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll
  • wenn Niederschlagswasser breitflächig (auf einer Fläche von mehr als 300 m2) versickern soll
  • wenn eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe auf dem Grundstück eingebaut werden soll

In allen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen.

Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Erläuterungsbericht
  • Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben und betroffenen Grundstücken
  • Lageplan (1:1000) mit genauer Lage zum Gewässer
  • Schnitt durch Bauvorhaben und Gewässer

In besonderen Fällen benötigen Sie außerdem:

  • Schnitt mit Aushubtiefe
  • Nachweis Sicherung gegen drückendes Wasser
  • Entwässerungsplan
  • Querschnitte Versickerungsmulde /-schacht
  • Hydraulische Bemessung
  • Anlagendimensionierung
  • Abstand zu Nachbargebäuden
  • Vermassung Versickerungsanlage
  • Angaben über die Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Beschreibung der Anlage (Material, Kältemittel, Messeinrichtungen)

Für jede wasserrechtliche Genehmigung müssen Sie sich bei Ihrer unteren Wasserbehörde informieren.

©Deutscher Bauzeiger 29.2.16 Bauamt - Antrag an Bauamt - Genehmigungspflichtige Vorhaben an Wasserläufen

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