Wärmepumpe

Errichtung einer Wärmepumpenanlage

Wärmepumpe - Grundwasser - Erdwärme

Bei Wärmepumpen wird unterschieden zwischen Grundwasser-Wärmepumpen und Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen.

Grundwasser-Wärmepumpen

Für Grundwasser-Wärmepumpen werden ein Förderbrunnen und ein Schluckbrunnen erstellt.

Dem Grundwasser wird mithilfe einer Wärmepumpe Wärme entzogen und das Wasser wieder ins Grundwasser geleitet.

Das Wasser darf dabei nicht mehr als 5 Grad an Wärme verlieren.

Grundwasser-Wärmepumpen dürfen nur dort verwendet werden, wo das Grundwasser oberflächennah verläuft.

Grundwasser-Wärmepumpen dürfen nicht in Wasserschutzgebieten angewandt werden.

Grundwasser-Wärmepumpen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung zur Wiedereinleitung des Grundwassers.

Wird Grundwasser oberflächennah entnommen und wiedereingeführt muss ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden.

Wärmepumpen mit Erdwärme

Für Erdwärme-Wärmepumpen werden Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden oder Erdwärmekörbe in die Erde eingebaut.

Erdwärmekollektoren und - Körbe werden nur wenige Meter tief in die Erde eingebaut.

Erdsondenbohrungen reichen in der Regel bis zu 100 Metern tief.

In Wasserschutzgebieten sind Erdsondenbohrungen nicht gestattet.

Der Einbau von Erdwärmekollektoren oder Erdwärmekörben muss wegen der geringen Tiefe nicht beim Bauamt angezeigt werden.

Erdsondenbohrungen müssen wasserrechtlich genehmigt werden.

©Deutscher Bauzeiger 29.2.6 Bauamt - Antrag an Bauamt - Errichtung einer Wärmepumpenanlage