Stellplätze

Berechnungsbogen für Kraftfahrzeugstellplätze

Stellplätze - Bauvorhaben - Bauamt

Im Berechnungsbogen für Kraftfahrzeugstellplätze werden die erforderlichen Stellplätze für ein Gebäude bemessen.

Die Anzahl der Stellplätze ermitteln sich anhand der Nutzungsart und Größe des Bauvorhabens.

Für Einfamilienhäuser werden in der Regel ein bis zwei Stellplätze angenommen.

Für alle anderen Bauvorhaben wird unterschieden nach:

  • Wohnheimen
  • Gebäuden mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten (außer Sportstätten)
  • Sportstätten
  • Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Vergnügungsstätten
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Gewerblichen Anlagen
  • Verschiedenes

Einen generellen Berechnungsbogen für Kraftfahrzeugstellplätze finden Sie online unter folgendem Link:

Berechnungsbogen für Kraftfahrzeugstellplätze

©Deutscher Bauzeiger 29.2.24 Bauamt - Antrag an Bauamt - Berechnungsbogen für Kraftfahrzeugstellplätze

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