Heizöltank unterirdisch

Heizöltank unterirdisch - Sachverständiger - Baugenehmigung - Wasserschutzgebieten

Heizöltank unterirdisch

Unterirdische Heizöltanks müssen alle 5 Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.

In Wasserschutzgebieten müssen unterirdische Heizöltanks alle 2,5 Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.
Für unterirdische Heizöltanks ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich.

Für unterirdische Heizöltanks ist die untere Wasserbehörde zuständig.

Es sind wasserschutzrechtliche Vorschriften zu beachten:
In Wasserschutzgebieten II und I ist die unterirdische Lagerung von Heizöl unzulässig.

Darüber hinaus ist bei einem unterirdischen Heizöltank zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer Erdverunreinigung bei einem Leck im Heizöltank kritischer ist als bei einem oberirdischen Kellertank.

Bei einem unterirdischen Heizöltank brauchen Sie eine Versicherung.
Bei einem Leck eines unterirdischen Heizöltanks sind Sie sonst ruiniert.

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