Ordnungswidrigkeit Bußgeld

Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Bauamt - Anhörungsbogen - Bußgeldbescheid - Einspruch

Die Ordnungswidrigkeit laut Bauamt und das Bußgeld

Im Baurecht gibt es keinen Bußgeldkatalog.

Wird vom Bauamt eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird Ihnen ein Anhörungsbogen übersendet für eine Stellungnahme.

Sie müssen sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit nicht äußern.

Sie sollten es aber aus juristischen Gründen tun.

Nach Prüfung des Sachverhaltes wird das Bauamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden,
ob gegen Sie ein Bußgeld festgesetzt wird.

Das Bußgeld wird nach Bedeutung und Schwere der Ordnungswidrigkeit festgesetzt.

Das Bußgeld soll den wirtschaftlichen Vorteil, den Sie eventuell aus der Ordnungswidrigkeit gezogen haben, übersteigen.

Gegen den Bußgeldbescheid des Bauamtes können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich einen Einspruch beim Bauamt erheben.

Der Einspruch beim Bauamt muss innerhalb der Frist im Briefkasten des Bauamtes liegen.

Seien Sie vorsichtig, geben Sie den Einspruch beim Bauamt persönlich ab und lassen Sie sich die Abgabe bestätigen.

Wird Ihrem Einspruch nicht stattgegeben, können Sie Klage einreichen.

Ab hier brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht.

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