Kinderspielflächen Baulast

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Baulast Kinderspielflächen

Bei bestimmten Wohngebäuden, ist auf dem Grundstück eine ausreichend große Spielfläche für Kinder herzustellen.

Die Errichtung auf einem anderen Grundstück als dem genannten kann durch eine Baulast im Baulastenverzeichnis gesichert werden.
(Hamburg: § 10 HBauO).

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